Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

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05.04.2026 

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Bitte eintragen falls, bekannt.

Für Ihren Antrag brauchen wir Nachweise. Welche das sind, hängt von Ihrem Fall ab. An den passenden Stellen im Formular können Sie die Unterlagen direkt als PDF hochladen.

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Persönliche Angaben

Fragen zur Wohnung, für die Sie Wohngeld beantragen

Hinweis:
Wohngeld bekommen Sie nur, wenn Sie:
•    Mieter/in oder Untermieter/in sind oder einen ähnlichen Nutzungsvertrag haben,
•    die Wohnung Ihr Lebensmittelpunkt und der Ihrer Haushaltsmitglieder ist.
Wohngeld gilt immer nur für eine Wohnung.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
 

Wie lautet die Anschrift der Wohnung, für die Sie Wohngeld beantragen?

Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse sowie das Datum des geplanten Einzugs in die oben angegebene Wohnung an.

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Wer sind Ihre aktuellen Haushaltsmitglieder?

Angaben für ein Haushaltsmitglied

z. B. Ehepartner/in, Kind, ...,

Für Haushaltsmitglieder aus Drittstaaten (Nicht EU-Staaten) auszufüllen

Wer hat sich verpflichtet?

Angaben zu Personen, welche nicht zum Haushalt gehören

Angaben zur verstorbenen Person

Transferleistungen umfassen folgende Leistungen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Leistungen der Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Verletztengeld in Höhe des Bürgergeldes (SGB VII)
  • Ergänzene Hilfe zum Lebensunterhalt (nach BVG)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in einer stationären Einrichtung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Als Zuschuss erbrachte Leistungen nach SGB II für Auszibildene in besonderen Fällen

Angabe aufgenommene Person

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Erhalt von Transferleistungen

Hinweis:
In der Regel können Sie kein Wohngeld bekommen, wenn Sie oder jemand aus Ihrem Haushalt andere Sozialleistungen erhalten, in denen die Miete schon berücksichtigt ist.
Wenn Ihr Antrag auf solche Leistungen in den letzten zwei Monaten abgelehnt wurde, können Sie möglicherweise Wohngeld rückwirkend bekommen.


Beispiele für solche Leistungen:
•    Bürgergeld (SGB II)
•    Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung / Sozialhilfe (SGB XII)
•    Hilfe für Kinder und Jugendliche (SGB VIII)
•    Verletztengeld in Höhe des Bürgergeldes (SGB VII)
•    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (BVG)
•    Sozialhilfe in einer stationären Einrichtung
•    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
•    Zuschüsse für Auszubildende in besonderen Fällen (SGB II)

Angaben zu Personen, die Transferleistungen erhalten

Wenn die Leistung beantragt oder bereits bezogen wird, geben Sie bitte das Datum der Beantragung bzw. das Datum der Bewilligung an.

Wenn die Leistung weggefallen ist oder abgelehnt wurde, geben Sie bitte das Datum des Wegfalls bzw. das Datum der Ablehnung an.

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Angaben über Ihre Einnahmen bzw. Einnahmen der Haushaltsmitglieder

Hinweis:
Bitte geben Sie alle Einnahmen an – auch Sachleistungen. Auch wenn jemand aus Ihrem Haushalt keine Einnahmen hat, muss das angegeben werden.
Wichtig: Wer allein BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommt, hat normalerweise keinen Anspruch auf Wohngeld. Bitte klären Sie das im Zweifel mit Ihrer Wohngeldbehörde.
Bei den Abzügen können Sie auch privat gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- oder Lebensversicherung angeben.
 

Einnahmen der antragstellenden Person

Einnahmen Haushaltsmitglieder

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Angaben zur Freibeträgen/Abzugsbeträgen

Hinweis:
Bei der Berechnung Ihres Wohngeldes können bestimmte Ausgaben oder besondere Situationen zu Ihrem Vorteil berücksichtigt werden. Dazu gehören:
•    höhere Werbungskosten als der Pauschbetrag,
•    Kosten für Kinderbetreuung,
•    eine Schwerbehinderung oder ein Pflegegrad,
•    Unterhaltszahlungen,
•    Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.
 

Zusätzlich gibt es Freibeträge, wenn:
•    Sie alleine mit Kindern wohnen,
•    eines oder mehrere Ihrer Kinder eigene Einnahmen haben (z. B. aus Ausbildung oder Ferienjob),
•    Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied mit Rente mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten haben.
 

Werbungskosten sind bspw. Kosten für die Fahrten zur Arbeit oder benötigten Büromaterialien.

Angaben zu Werbungkosten

Angaben zu Kinderbetreuungkosten

Angaben zur Schwerbehinderung, Pflegegrad und Opfer nationalsozialistischer Verfolgung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne des BEG

Angaben zum Unterhalt

Wer bezahlt den Unterhalt?

Für wen wird Unterhalt gezahlt?

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Sonstige Fragen zu Ihren Einnahmen

Angaben zum Unterhaltsanspruch

Angaben zu einmaligen Einnahmen

Gründe für Veränderungen können zum Beispiel Arbeitsaufnahme, Antrag auf Rente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Ausbildungsförderung oder Versicherungsleistung sein.

Angaben zu veränderten Einnahmen

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Ihr Vermögen

Hinweis:
Wohngeld gibt es nur, wenn Ihr Vermögen nicht zu hoch ist.
Die Grenze liegt bei 60.000 € für die erste Person und 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied (z. B. 1 Person: 60.000 €, 2 Personen: 90.000 €, 3 Personen: 120.000 €).
Zum Vermögen zählen vor allem:
•    Geld (bar oder auf der Bank),
•    Wertpapiere (z. B. Aktien, Fonds),
•    Immobilien oder Grundstücke, die Sie nicht selbst bewohnen,
•    Vermögen im Ausland.
 

Angaben zum Vermögen

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Fragen zur Miete

Hinweis:
Ihr Wohngeld richtet sich nach Ihrer Gesamtmiete. Davon werden bestimmte Kosten abgezogen, zum Beispiel:
•    Heiz- und Warmwasserkosten,
•    Strom/Haushaltsenergie,
•    Miete für Garage oder Stellplatz.
So kann die Wohngeldstelle den richtigen Betrag berechnen.

Nachweise:
Bitte laden Sie Unterlagen hoch, die Ihre aktuelle Miete zeigen, zum Beispiel:
•    Mietvertrag,
•    Schreiben über Mieterhöhung oder Mietminderung,
•    Vermieterbescheinigung, Zahlungsnachweise oder Kontoauszüge.
Falls Sie im Heim wohnen: Heimvertrag.
Falls Sie in einer besonderen Wohnform wohnen: Wohnvertrag.
 

In der Miete sind folgende Kosten/Gebühren enthalten:

Angaben zu Person/Einrichtung

Angaben Mietveränderung

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Zusätzliche Angaben zur sonstigen Nutzung des Wohnraums

Von der gesamten Wohnfläche werden

In dem Entgelt sind enthalten:

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Angaben zur Zahlung Ihres Wohngeldes

Angaben Zahlungsempfänger

Wichtige Hinweise

  • Ihre Angaben werden mit anderen Behörden abgeglichen (zum Beispiel ob es noch Einkünfte aus einem Minijob gibt, ob einHaushaltsmitglied Bürgergeld erhält, ob Sie und Ihre Haushaltsmitglieder in der Wohnung gemeldet sind).
  • Wenn Ihre Angaben falsch sind, Angaben verschwiegen wurden oder Änderungen nicht mitgeteilt werden, können Sie damit eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis zu 2.000 EUR) oder sogar eine Straftat (zum Beispiel Betrug) begehen.
     
  • Ihre Daten werden automatisiert verarbeitet und auch anonymisiert für die Wohngeldstatistik verwendet.
     
  • Kontoauszüge können hinsichtlich höchstpersönlicher Zwecke der Überweisung geschwärzt werden (zum Beispiel Zahlungen an politische Parteien, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften), aber nicht hinsichtlich des Betrags.

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