Antrag Familienpass

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Hier können Sie einen Familienpass beantragen. Mit dem Familienpass bekommen Sie einige Vergünstigungen und Gutscheine für Ihre Kinder. Der Pass ist einkommensabhängig und wird nach individueller Einkommenssituation berechnet. Er gilt ab Antragstellung bis zum 31. August und muss jährlich neu beantragt werden.

 

Voraussetzungen:

  • Kindergeldbezug

  • Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen

  • Nachweis der Berechtigung

 

 

Bitte halten Sie für den Antrag alle zutreffenden Unterlagen als pdf oder Bild-Datei (Foto) bereit:

  • Steuerbescheid 2023

  • Personalausweis

  • Dezember-Abrechnungen 2023 aller VerdienerInnen im Haushalt

  • Bescheid über den Erhalt von Mutterschaftsgeld 2023

  • Elterngeldbescheide (Mutter gegebenenfalls Vater) 2023

  • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren 2023

  • Nachweis bei Unterhaltszahlungen (z.B. Kontoauszug) 2023

  • Bescheid über Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG I) 2023

  • Zinserträge 2023

  • Mieteinnahmen 2023

  • Aktuelle Schulbescheinigung für die Schülerbeförderung und für alle Schüler ab 18 Jahren

  • Aktueller Wohngeldbescheid / Nachweis über Kinderzuschlag (aktuell)

  • Bei Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder Arbeitslosengeld: aktueller vollständiger Leistungsbescheid

  • Teilnehmer-Nummer der Firma Pair Solution für die Bezuschussung der Mittagsverpflegung

Ist das letzte Kind nach 2023 geboren? Dann berechnen wir das Einkommen ab Geburt. Benötigt werden ebenfalls oben aufgeführte zutreffende Unterlagen.

Nach dem Abschicken des Formulars prüfen wir Ihre Unterlagen. Wir melden uns bei Ihnen, wenn der Familienpass fertig ausgestellt ist und Sie ihn abholen können. 

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Ein neuer Antrag kann erst nach Ablauf des aktuellen Familienpasses erfolgen

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Angaben - Antragssteller*in

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Angaben zum Kind

Bitte geben Sie Namen und Geburtsdatum aller Kinder an, für die Sie aktuell Kindergeld bekommen:

PAIR Solutions ist ein Unternehmen, das Kassensysteme und Verwaltungsdienstleistungen für Schulverpflegung anbietet.

Sie bietet Zuschüsse zur Mittagessensverpflegung im Rahmen des Fingerprint- Verfahrens („bezahlen mit dem Finger“) oder Bezahlung mit der Karte/Chip für die städtischen Schulmensen.

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Nachweise

 

  • Steuerbescheid 2023

  • Dezember-Abrechnungen 2023 aller VerdienerInnen im Haushalt

  • Personalausweis

  • Bescheid über den Erhalt von Mutterschaftsgeld 2023

  • Elterngeldbescheide (Mutter gegebenenfalls Vater) 2023

  • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren 2023

  • Nachweis bei Unterhaltszahlungen (z.B. Kontoauszug) 2023

  • Bescheid über Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG I) 2023

  • Zinserträge 2023

  • Mieteinnahmen 2023

  • Aktuelle Schulbescheinigung für die Schülerbeförderung und für alle Schüler ab 18 Jahren

  • Aktueller Wohngeldbescheid / Nachweis über Kinderzuschlag (aktuell)

  • Bei Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder Arbeitslosengeld: aktueller vollständiger Leistungsbescheid

  • Teilnehmer-Nummer der Firma Pair Solution für die Bezuschussung der Mittagsverpflegung

Ist das letzte Kind nach 2023 geboren? Dann berechnen wir das Einkommen ab Geburt. Benötigt werden ebenfalls oben aufgeführte zutreffende Unterlagen.

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Datenschutzinformationen


1.    Datenschutzinformationen gem. Art. 13 DS-GVO 

Im Rahmen Ihres Antrags auf Familien- / Sozial- oder Seniorenpass ist es erforderlich personenbezogene Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Um Ihnen einen Überblick darüber zu geben, haben wir nachfolgend für Sie folgende Informationen zusammengestellt.

2.    Verantwortliche Stelle 
Verantwortliche Stelle iSd. DS-GVO ist die Stadt Offenburg, vertreten durch den Oberbürgermeister Marco Steffens, Hauptstr. 90, 77652 Offenburg, Tel. 0781 82-0, Fax: 0781 82-7515; E-Mail: buero.ob@offenburg.de.

 

3.    Art und Verarbeitung der personenbezogenen Daten 

Im Rahmen der Antragstellung über das Online-Formularsystem Formcycle werden folgende personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet:
•    Angaben zur antragstellenden Person (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
•    Angaben zu im Haushalt lebenden Personen (Name, Geburtsdatum, ggf. Schulbescheinigung bei Kindern)
•    Einkommensnachweise und ggf. weitere Nachweise (z. B. Steuerbescheide, Lohn- oder Rentenabrechnungen, Leistungsbescheide, Unterhalts- oder Wohngeldnachweise)
•    Angaben zu Art und Zeitraum des beantragten Passes
Die Daten werden durch Sie im Online-Formular eingegeben, elektronisch an die Stadt Offenburg übermittelt und dort in der zuständigen Fachabteilung (Fachbereich 9/10 – Soziales und Bürgerservice) zur Bearbeitung verwendet.
Die Vorgänge werden im Dokumentenmanagementsystem Enaio gespeichert und dort im Rahmen der Antragsbearbeitung verwaltet.

Verarbeitung: 
Eingabe durch Antragstellende Person, Weiterverarbeitung, Speicherung und Löschung durch Sachbearbeitung

 

4.    Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags auf Ausstellung eines Familien-, Sozial- oder Seniorenpasses durch die Stadt Offenburg.
Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die Entscheidung über den Antrag sowie die Ausstellung des Passes.


5.    Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von
•    Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i. V. m. § 4 LDSG BW (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse),
•    soweit erforderlich, Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO in Verbindung mit den kommunalen Richtlinien der Stadt Offenburg zur Gewährung von Familien-, Sozial- oder Seniorenpässen,
•    für freiwillige Angaben (z. B. Telefonnummer zur Rückfrage) ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO (Einwilligung).

 

6.    Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die im Rahmen des Antrags erhobenen Daten werden für die Dauer der Bearbeitung sowie im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. nach kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorgaben) gespeichert. Nach Ablauf der Fristen oder sobald die Daten für den genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht oder archiviert. Dies gilt auch im Falle des Widerrufs der vorliegenden Einwilligung.

 

7.    Empfänger personenbezogener Daten und Übermittlung in Drittländer
Ihre Daten werden durch den Verantwortlichen nicht übermittelt. 

 

8.    Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht 

Sie sind gemäß Art. 15 DS-GVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Offenburg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. 
Gemäß Art. 16,17,18 DS-GVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Offenburg die Berichtigung, Löschung und Einschränkung einzelner personenbezogener Daten verlangen. 
Gem. Art 77 DS-GVO steht ihnen unbeschadet weiterer Rechtsbehelfe jederzeit bei der Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de, ein Beschwerderecht zu.
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerspruch entweder postalisch, elektronisch per E-Mail oder per Fax an die Stadt Offenburg (Kontaktdaten) übermitteln.

 

9.    Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Offenburg, erreichen Sie ebenfalls unter o.g. Adresse mit dem Zusatz:“ z.Hd. Datenschutzbeauftragte“. Tel. 0781 82-2116, Fax 0781 82-7667, E-Mail: datenschutz@offenburg.de 

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