4.2.2 Zuschuss-Antrag: Beregnungszuschuss

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Sportvereine mit Sportanlagen, die der Beregnung bedürfen und keinen Tiefbrunnen zur Bewässerung zur Verfügung haben, erhalten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 80 % der durch die Bewässerung der als Sportflächen ausgewiesenen Trainingsflächen entstandenen Kosten. 
 

Hinweis: Antrag bis spätestens 01. März einreichen!

Angaben Antragsteller*in

Angaben zum Verein

Bankverbindung des Vereins:

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Als Verbrauchsnachweis sind die Wasserzählerstände entsprechend zu dokumentieren und beizufügen.

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