Zur Förderung des Vereinszwecks und insbesondere zur Unterhaltung und Pflege von Sportanlagen (bei Sportplätzen für die Pflege von Nebenflächen) erhält der Sportverein einen pauschalierten jährlichen Zuschussbetrag. Dieser Betrag orientiert sich an der entsprechenden Art der Sportanlage (Auflistung siehe Seite 2 dieses Antrages).
Hinweis: Antrag bis spätestens 01. März einreichen