5.4. Zuschuss-Antrag: Fahrtkostenzuschuss

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Sportvereine erhalten für Fahrten ab einer einfachen Entfernung von 60 Kilometern im Jugendbereich im Rahmen von Spielrunden und Wettkämpfen einen Pauschalzuschuss von 138 € pro Mannschaft und Hin- und Rückfahrt.

 

Wird für eine Veranstaltung ein Zuschuss nach Ziffer 5.3 (Zuschuss für Leistungssportler) der Sportförderrichtlinien gewährt besteht kein Anspruch auf eine Bezuschussung nach Ziffer 5.4 (Fahrtkostenzuschuss) der Sportförderrichtlinien.

Angaben Antragsteller*in

Angaben zum Verein

Bankverbindung des Vereins:

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Angaben zur Sportveranstaltung

Nachweise

 

Diesem Dokument ist die Ergebnisliste der jeweiligen Veranstaltung beizufügen:

 

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