Sportvereine erhalten für Fahrten ab einer einfachen Entfernung von 60 Kilometern im Jugendbereich im Rahmen von Spielrunden und Wettkämpfen einen Pauschalzuschuss von 138 € pro Mannschaft und Hin- und Rückfahrt.
Wird für eine Veranstaltung ein Zuschuss nach Ziffer 5.3 (Zuschuss für Leistungssportler) der Sportförderrichtlinien gewährt besteht kein Anspruch auf eine Bezuschussung nach Ziffer 5.4 (Fahrtkostenzuschuss) der Sportförderrichtlinien.