Sofern Sportvereine eigene Räume unterhalten und für die Nebenkosten selbst aufkommen müssen, erhalten sie auf Antrag und Nachweis eine Energiekostenpauschale in Höhe von maximal 4.000 € p.a., sofern die Kosten im Einzelnen pro Jahr über 10.000 € liegen und in den vergangenen Jahren (maximal 5 Jahre zurück – für 2026 z.B. bis 2021) um mehr als 8.000 € p.a. gestiegen sind.