4.2.5 Zuschuss-Antrag: Energiekostenzuschuss 

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Sofern Sportvereine eigene Räume unterhalten und für die Nebenkosten selbst aufkommen müssen, erhalten sie auf Antrag und Nachweis eine Energiekostenpauschale in Höhe von maximal 4.000 € p.a., sofern die Kosten im Einzelnen pro Jahr über 10.000 € liegen und in den vergangenen Jahren (maximal 5 Jahre zurück – für 2026 z.B. bis 2021) um mehr als 8.000 € p.a. gestiegen sind.

Angaben Antragsteller*in

Angaben zum Verein

Bankverbindung des Vereins:

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