4.3.2. Zuschuss-Antrag: Investitionszuschüsse für die Sanierung oder den Neubau von Sportplätzen und Sporthäusern (übrige Investitionsmaßnahmen)

Seite 1 von 3

 

Die Förderung von Investitionsmaßnahmen, die nicht über die Ziffer 4.3.1. der städtischen Sportförderrichtlinien vom 01.01.2026 abgebildet werden können, bedarf auf Grund der unterschiedlichen Sachlage des Einzelfalls eine entsprechende Einzelabsprache. Grundsätzlich ist von einer Förderung von 10 % der förderwürdigen Kosten auszugehen.

 

Zuschuss Stadt Offenburg: max. 10 %

Zuschuss BSB: max. zu 30 %

Eigenanteil Sportverein: mind. 60 %

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Baubeginn eingereicht werden muss.

Außerdem müssen folgende Nachweise hochgeladen werden:

  • Kostenzusammenstellung
  • Prüfvermerk Badischer Sportbund
  • Finanzierungsvorschlag
  • Drei vergleichbare Angebote
  • Höhe der Vorsteuerabzugsfähigkeit (Klärung mit Finanzamt oder Steuerberater) in %
  • Maßnahmeplan

Angaben Antragsteller*in

Angaben zum Verein

Bankverbindung des Vereins:

Seite 2 von 3

Maßnahmenbeschreibung und Ziele der Maßnahme

Nachweise

Bitte laden Sie hier alle Nachweise als PDF oder Bild hoch (Dateityp .pdf, .jpg oder .png).

  • Kostenzusammenstellung
  • Prüfvermerk Badischer Sportbund
  • Finanzierungsvorschlag
  • Drei vergleichbare Angebote
  • Höhe der Vorsteuerabzugsfähigkeit (Klärung mit Finanzamt oder Steuerberater)

Seite 3 von 3

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Privacy
Imprint