5.6 Zuschuss-Antrag: Integration durch Sport – Sockelbetrag
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Sportvereine erhalten für jedes Mitglied mit Migrationshintergrund, das im Förderjahr das 19. Lebensjahr vollendet oder jünger ist, einen Zuschuss von 44 €.
Hinweis: Antrag bis spätestens 01. Juni einreichen
Angaben der Antragsteller*in
Angaben zum Verein
Bankverbindung des Vereins:
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Als Mitglied mit Migrationshintergrund im Sinne der Sportförderrichtlinien gilt, wer selbst oder dessen Eltern in den letzten 25 Jahren nach Deutschland zugezogen oder übergesiedelt ist.
Dem Antrag ist eine Kopie des Bestandsmeldebogens des Badischen Sportbundes Freiburg beizufügen.
Bitte tragen Sie hier die Anzahl der Mitglieder mit Migrationshintergrund ein.
Gesamt
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