5.1 Zuschuss-Antrag: Jugendzuschuss

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 Die Sportvereine erhalten zur Förderung ihrer Jugendarbeit pro Mitglied, das im Förderjahr das 19. Lebensjahr vollendet oder jünger ist, einen jährlichen Zuschuss von 10,00 €.

 

Hinweis: Antrag bis spätestens 01. Juni einreichen!

Angaben Antragsteller*in

Angaben zum Verein

Bankverbindung des Vereins:

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Anzahl der Jugendlichen

Nachweise

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