5.1 Zuschuss-Antrag: Jugendzuschuss
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Die Sportvereine erhalten zur Förderung ihrer Jugendarbeit pro Mitglied, das im Förderjahr das 19. Lebensjahr vollendet oder jünger ist, einen jährlichen Zuschuss von 10,00 €.
Hinweis: Antrag bis spätestens 01. Juni einreichen!
Angaben Antragsteller*in
Angaben zum Verein
Bankverbindung des Vereins:
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Anzahl der Jugendlichen
Nachweise
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